Editorial guidelines

A.    Signalisiert werden normalerweise Monographien und Themennummern, nicht aber Einzelbeiträge in Zeitschriften oder Sammelbänden.
B.    Signalisiert werden Tagungen, Kolloquien, Kolloquiumsprogramme (ganzes Semester), nicht aber interne Veranstaltungen.
C.    Calls for papers werden publiziert, wenn sie potentiell die Mitglieder der Arbeitsgruppe oder die bildungshistorisch interessierten Kreise in der Schweiz betreffen.
D.    Minimalbedingungen für eine Signalisierung: das Ereignis/ die Publikation sollte bildungsgeschichtliche Fragen in der Schweiz betreffen, oder der Veranstaltungs- bzw. Publikationsort sollte in der Schweiz sein, oder die Autoren sollten beruflich und wissenschaftlich in der Schweiz verankert sein.
Für jeden Beitrag müssen folgende Informationen abgelegt werden:
⁃    Titel
⁃    Text
⁃    Kategorie(n)
⁃    Beitragsbild (im Formular standardmässig unten rechts einzufügen)
⁃    Quellenverweise / Links (falls vorhanden)

E.    Publikationen und Veranstaltungen von Mitgliedern der Arbeitsgruppe im Sinne der Punkte A-D sollten systematisch signalisiert werden.

F.    Der Entscheid, ein Post für längere Zeit als Feature zuoberst auf der Homepage zu lassen, kann nur von Fall zu Fall und kollektiv von der Redaktion getroffen werden. In der Regel sollte dieser Entscheid nur im Interesse von Events oder Calls for papers der Arbeitsgruppe oder ihrer Mitglieder getroffen werden.

G.    Links: die Website kann mit allen international relevanten Websites und Webportalen zum Thema Bildungsgeschichte verlinkt werden (in der Regel auf Gegenseitigkeit).